Nachrichtenausgabe

Verwaltungsverband an Emscher und Ruhr gegründet

Die Gründung ihres neuen gemeinsamen Verwaltungsverbandes beschlossen die Abgeordneten der Mülheimer und der Oberhausener Kreissynode. Die Synodalen der beiden Nachbarkirchenkreise tagten dazu am Freitag simultan in der Evangelischen Kirche Oberhausen-Alstaden und im benachbarten Gemeindezentrum. Ziel ist es, durch die gemeinsame breitere Aufstellung langfristig die Qualität der Verwaltungsarbeit zu sichern.
„Ich freue mich sehr über das Vertrauen, das uns die Synodalen aus Mülheim und aus Oberhausen mit auf den Weg geben. In Mülheim haben wir uns lange darum bemüht, Verwaltungsressourcen mit kirchlichen Nachbarn zu bündeln. Nun freuen wir uns, dass wir gemeinsam mit Oberhausen zu einem zukunftsweisenden Ergebnis gekommenen sind. Die gebündelten Kapazitäten werden uns helfen, auch künftig den professionellen Anforderungen an kirchliche Verwaltung gerecht zu werden“, sagte Superintendent Gerald Hillebrand nach Abschluss der Kreissynode. Die Mülheimer Kreissynode fasste den Beschluss einstimmig, die Oberhausener mit großer Mehrheit.
Ehe die beiden Kreissynoden in separater, aber gleichzeitiger Tagung ihre Beschlüsse fassten, kamen Abgeordnete und Gäste aus Oberhausen und Mülheim zum gemeinsamen Gottesdienst in der Alstadener Kirche (Predigt: Superintendent Joachim Deterding und Superintendent Gerald Hillebrand) zusammen. Nach einem Imbiss hörten die evangelischen Vertreter aus Mülheim und Oberhausen zusammen den Vortrag der Berater Dr. Torsten und Dr. Jenny Sundmacher (Sustain Consult), die beide Kirchenkreise im Verwaltungs- Fusionsprozess begleiten.
Teil der Darstellung, und auch der später beschlossenen Satzung, war unter anderem die neue Leitungsstruktur der Verwaltung. An der Seite der Geschäftsführung, die die Kirchenverwaltung im Alltag leitet, steht künftig der Vorstand des Verwaltungsverbandes, in den die beteiligten Kirchenkreise ihren Superintendenten sowie je ein weiteres fachkundiges Mitglied entsenden. Der Vorstand tagt vier Mal pro Jahr. Einmal im Jahr tritt die Verbandsvertretung zusammen. In die Verbandsvertretung entsenden die Mülheimer und die Oberhausener Kreissynode jeweils drei Mitglieder: zwei Synodale und ein weiteres Mitglied, das nicht der Kreissynode angehören muss.
Neben der Satzung für den neuen Verwaltungsverband beschlossen die Kreissynoden ebenfalls den Kostenverteilschlüssel, anhand dessen die Aufwände der Verwaltung verursachergerecht auf die angeschlossenen Kirchengemeinden umgelegt werden.
Die fusionierte Verwaltung ermöglicht es, Kompetenzen zu bündeln und den komplexeren Rahmenbedingungen kirchlicher Arbeit auch mittelfristig gerecht zu bleiben. In kleineren Verwaltungseinheiten ist es deutlich schwieriger, die benötigte Qualität zu sichern und Personalausfälle flexibel aufzufangen. Der Verwaltungsverband wird zum 1. Januar 2024 gegründet. Der Betriebsübergang und die Zusammenlegung der Fachabteilungen wird spätestens zum 1. Juli 2024 beabsichtigt. Personalabbau ist mit der Verwaltungsfusion nicht verbunden, wird auch nicht angestrebt. Aktuell sind in beiden Kirchenverwaltungen zusammen 83 Mitarbeitende auf 64 Stellen beschäftigt. Alle bestehenden Arbeitsverträge werden im Rahmen des Betriebsüberganges übernommen.

Stichwort: Verwaltung

Die Kirchenverwaltung ist Dienstleisterin für beide Kirchenkreise und ihre jeweiligen Kirchengemeinden. Sie begleitet die gemeindliche Gremienarbeit, bearbeitet Bau- und Vermögensangelegenheiten der Kirchengemeinden, bearbeitet gebündelt die Buchhaltung und Personalsachbearbeitung für die Kirchengemeinden. Die Kirchenkreise An der Ruhr und Oberhausen bestehen auch nach der Verwaltungsfusion als eigene Körperschaften fort.

Stichwort: Synode
Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament", eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich.

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